Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den knapp 800-seitigen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderte Fassung (CSRD-UmsG) vorgelegt.
Das BMJV hat das nationale Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, obwohl das europäisches CSRD-Recht absehbar abgemildert werden soll. Denn Deutschland ist bei der Umsetzung der EU-CSRD-Richtlinie erheblich in Verzug; die Europäische Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf entspricht in materieller Hinsicht im Wesentlichen dem von der Ampel-Regierung bereits beschlossenen Entwurf, der aber nicht mehr vom Bundestag der letzten Legislaturperiode beschlossen werden konnte. Mit dem Inkraftsetzen des CSRD-UmsG zum jetzigen Zeitpunkt vermeidet die Bundesregierung deshalb zunächst die Fortsetzung des Verfahrens vor dem EuGH.
Die mit dem EU-Omnibus-Verfahren (Richtlinie 2025/794; "Stop-the-Clock") bereits verabschiedeten Erleichterungen im CSRD-UmsG sollen im Gesetz – zunächst übergangsweise – berücksichtigt werden. Dazu gehört eine grundsätzliche Befreiung von den materiellen CSRD-Anforderungen für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten in den Jahren 2025 und 2026 sowie die Verschiebung der Erstberichtspflicht auf das Jahr 2027.
Diese Regelungen sind dem Gesetzentwurf zufolge zunächst als Übergangslösung zu verstehen, da viele der derzeit erfassten Unternehmen im Rahmen der Überarbeitung der europäischen CSRD-Richtlinie grundsätzlich ausgenommen werden sollen. Die Europäische Kommission plant im Rahmen eines „Substance Proposal“ Erleichterungen wie:
Für eine Anpassung an das geänderte europäische Recht muss das CSRD-UmsG erneut geändert werden.
Das BMJV hat die Frist zur Stellungnahme auf den 21. Juli 2025 datiert. Für eine Berücksichtigung in der Stellungnahme des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik erbitten wir Ihre Anmerkungen bis zum 17. Juli 2025 an Simon Brück (SBrueck@dslv.spediteure.de).
Hier finden Sie den Referentenentwurf und die Synopse.
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