2025-06-19 Verbändeinitiative fordert effiziente und nachhaltige Schwertransportlogistik
In einem aktualisierten Positionspapier hat die Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) ihre Forderungen nach einer effizienten Schwergutlogistik an die neue Bundesregierung erneuert. Zwar konnten bereits einige Maßnahmen mit der Vorgängerregierung umgesetzt werden, jedoch behindern weiterhin viele vermeidbare Bürokratiehürden, mangelnde Abstimmungen zwischen den zuständigen Behörden, zunehmende Defizite in der Verkehrsinfrastruktur sowie eine unzureichende Digitalisierung die Durchführung von GST. Der Forderungskatalog der Verbändeinitiative, deren Mitglied der DSLV ist, umfasst folgende wesentliche Punkte:
1. Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht ausbauen und nachhaltig finanzieren
Die Ertüchtigung der Infrastruktur sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Viele Brücken sind jedoch gesperrt oder abgelastet und damit für Schwertransporte nicht mehr befahrbar. Die VI GST fordert darum u.a. die beschleunigte Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms der Autobahn GmbH und empfiehlt die gezielte Entwicklung von Schwerlastkorridoren für alle Verkehrsträger in der Fläche sowie im Netz der Bundesautobahnen.
2. Wirtschaftlichere GST durch Entbürokratisierung
In der Praxis können die Nebenkosten das Vierfache der eigentlichen Kosten eines Schwerlasttransports betragen. Diese Verteuerung entsteht häufig durch behördlich angeordnete Begleitfahrzeuge. Aus Unsicherheit über die anzuwendenden Regelungen verlangen Behörden oft mehr Begleitfahrzeuge als erforderlich wären. Die VI GST schlägt darum neben einer Aufstockung des Personals in den Genehmigungsbehörden auch dessen regelmäßige theoretische und praktische Fortbildung vor sowie eine Zentralisierung der Antrags- und Genehmigungsbehörden.
3. Antrags- und Genehmigungsverfahren reduzieren, vereinfachen und digitalisieren
Die zwischen Bund-, Ländern und Kommunen fragmentierten Regelungen und Verfahrensvorschriften zur Beantragung und Durchführung von GST sind komplex und sollten dringend vereinheitlicht und vereinfacht werden. Ein durchgängiges digitales Genehmigungsverfahren, das aktuelle Baustellendaten und relevante Streckeninformationen bereits integriert und Schnittstellen für den medienbruchfreien Austausch relevanter Antragsdaten zwischen allen Beteiligten bereithält, würde dazu einen entscheidenden Beitrag leisten.
4. Enge Kooperation für gemeinsame Lösungen
Die bisherigen Erfahrungen der VI GST haben gezeigt, dass eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Behörden auf allen Ebenen wesentlich für die angestrebte Optimierung der Verwaltungsprozesse ist. Die Verbände empfehlen dem neuen Bundesverkehrsminister daher die Fortführung des von seinem Vorgänger initiierten Runden Tischs „GST“ sowie der Kommission „Straßengüterverkehr“ sowie auch darüber hinaus die frühzeitige Einbindung branchenübergreifender Expertise bei der Erstellung von Regelwerken.
Das aktualisierte Positionspapier der Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte enthält weitere detaillierte Maßnahmenvorschläge und kann dem Anhang zu diesem Schreiben entnommen werden.
Quelle: 2025-06-19_IH
2025-03-11 Vereinfachungen bei der Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten treten am 1. Juli 2025 in Kraft
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 10. März 2025 veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Die Änderung der VwV-StVO, der der Bundesrat bereits am 20. Dezember 2024 zugestimmt hatte, sieht eine Reihe von Vereinfachungen bei der Beantragung und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) insbesondere in folgenden Punkten vor:
Der Text der Änderung der Verwaltungsvorschrift kann hier abgerufen werden.
Quelle: DSLV_2025-03-11_IH
2024-12-23 Bundesrat beschließt Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 auf seiner letzten Sitzung des Jahres einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) mit der Maßgabe geringfügiger Änderungen zugestimmt. Die Änderung der VwV-StVO soll das Verfahren zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) vereinfachen und beschleunigen und enthält eine Reihe von Punkten, die sowohl von Seiten der verladenden (Schwer-) Industrie als auch der GST-Logistiker seit längerem gefordert werden.
Die beschlossene Änderung der Verwaltungsvorschrift sieht insbesondere vor:
Im ursprünglichen Änderungsentwurf war zudem eine Lockerung der Sprachauflagen dahingehend vorgesehen, dass der Fahrer oder der Beifahrer eines GST sich entweder in Deutsch oder alternativ in Englisch verständigen können. Die Zulassung von Englisch wurde mit der Begründung gestrichen, dass Deutsch die vorherrschende Amtssprache ist. Zudem müssten die Fahrer in der Lage sein, die Auflagen der Genehmigungsbescheide zu verstehen, die in Deutsch verfasst sind und eine Übersetzung ins Englische ist nicht vorgesehen.
Der Beschluss des Bundesrats, die Empfehlung der Ausschüsse sowie die zur Abstimmung vorgelegte Kabinettsvorlage für eine Änderung der VwV-StVO (TOP 39) können auf der Seite des Bundesrats zur Plenarsitzung vom 20. Dezember 2024 eingesehen werden. Die neue Vorschrift soll am ersten Tag des vierten Monats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Quelle: DSLV_2024-12-23_IH
2024-11-12 Update
Das Bundeskabinett hat noch am 6. November 2024 eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf den Weg gebracht wurde. Die Novelle zur VwV-StVO soll das Verfahren zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) vereinfachen und beschleunigen. Der DSLV hatte über den Entwurf zur Änderung der Verwaltungverordnung und weitere Pläne zur Vereinfachung von GST unmittelbar zuvor berichtet (RS Nr. 137/2024/c vom 05.11.2024).
Der Kabinettsbeschluss sieht folgende Vereinfachungen vor:
Der Bundesrat muss den Änderungen der Novelle noch zustimmen. Im Frühjahr 2025 sollen die Änderungen in Kraft treten. Trotz Auflösung der Regierungskoalition hat das Rechtssetzungvorhaben damit noch Chancen, wie geplant umgesetzt zu werden.
Die dazugehörige Veröffentlichung des BMDV finden Sie hier.
Quelle: DSLV_2024-11-11_IH
2024-11-05 Erfolge und weitere Vorschläge zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren
Seit Anfang 2023 setzt sich die Verbändeinitiative GST, deren Mitglied der DSLV ist, für die Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabe von GST-Ausnahmegenehmigungen ein. Erste Erfolge wurden im Rahmen der Runden Tische GST mit dem BMDV erzielt. Auch der kürzlich vorgelegte Entwurf einer Änderung der Verwaltungsvorschrift StVO enthält wesentliche Punkte zur effizienteren Gestaltung der Vergabepraxis. Weitere Schritte müssen noch folgen. Vorschläge dazu enthält der Abschlussbericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe GST, die vom BMDV auf Bitten der Verkehrsministerkonferenz der Länder eingerichtet wurde.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.